Neues rund um die Genossenschaften aus dem Rückenwind Verband

Zum internationalen Tag der Genossenschaft 2021 haben sich einige Genossenschaften des Rückenwind Verbandes einen Beitrag überlegt. Die Genossenschaft USUS kommt gemeinsam mit Rückenwind ins Radio. Die Sendung wird am 15. Juli um 19.05 Uhr auf Ö1 ausgestrahlt und läuft unter dem Titel: „Genossenschaften und der Gemeinwohlanspruch: Wie man solidarisch und nachhaltig wirtschaftet“. Marlene Nowotny von Ö1 hat mit Marlies Stohl, der Vorstandsvorsitzenden der USUS eG, und Karl Staudinger, Verbandsjurist Rückenwind, über solidarisches und nachhaltiges Wirtschaften gesprochen. Das Gespräch wird in der Sendung dimensionen.diskussionen am 15.7.21 um 19.05 auf Ö1 ausgestrahlt und wie folgt angekündigt:

„Im 19. Jahrhundert entstand die Genossenschaft vor allem im Agrar-, Banken- und Wohnungssektor. Heute findet man Genossenschaften in allen möglichen Bereichen: Gemeinden, die sich zusammenschließen, um Breitbandinternet in die Region zu bringen; Bürgerinnen und Bürger, die die Lebensmittelnahversorgung im Ortszentrum sicher stellen; Kreative, die gemeinsam neue Projekte entwickeln, von Zwischennutzungen bis zu langfristigen Gastronomievorhaben. Erleben Genossenschaften also einen Boom oder sind sie noch Nischenphänomen? Was macht diese Organisationsform gemeinschaftlich, transparent und nachhaltig? Und welche Vorteile sieht die Forschung in Genossenschaften? Darüber spricht Marlene Nowotny in dieser Ausgabe der dimensionen.diskussionen mit Marlies Stohl, Vorstandsvorsitzende der USUS-Genossenschaft, und mit Karl Staudinger, Verbandsjurist bei Rückenwind.“

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„Wir teilen die Vision einer Zukunft in der alle ganz selbstverständlich ihre digitale Souveränität und Privatsphäre wahren können. Einer unserer Beiträge dazu ist der Aufbau moderner Server-Infrastruktur in einem österreichischen Rechenzentrum. Seither nutzen unsere Mitglieder und Kunden Cloud Services, die ausschließlich auf Freier Software (Open Source) basieren – also ohne jeden Einfluss der sonst alles beherrschenden Technologiegiganten. Wir wissen aber: Aller Umstieg ist schwer.“

Viele weitere spannende Veranstaltungen der Genossenschaften im Rückenwind Verband fanden bereits um den 3. Juli statt und können teilweise unter den Homepages der Genossenschaften nachgelesen werden. Biosphäre Wechselland – Hartberg, Die Dorfgenossenschaft UMS EGG, Erste Nöhagener Braugenossenschaft, Die Genossenschaft FreuRaum, Milchkandl – Unsere Gute Milch, OurPower.

Außerdem gibt es drei Genossenschafts-Neugründungen im Verband Rückenwind – die Conscious Tourism Group eG, die BIO-SPHÄRE Wechselland eG sowie die Business Transformers Genossenschaft in Gründung.

Spannende Neurungen berichtet der Verband auch bezüglich des Genossenschaftsrecht:

Das Justizministerium arbeitet derzeit an einer Reform des Genossenschaftsrechts, um die Umwandlung eines Vereines in eine Genossenschaft zu ermöglichen (geplantes Vereinsumwandlungsgesetz). Dieses Anliegen ist im Regierungsprogramm der türkis-grünen Bundesregierung verankert und soll nun umgesetzt werden. Der Rückenwind-Verband ist in die Vorbereitung der Novelle eingebunden. Dieses Anliegen ist unter anderem für Projekte interessant, die bereits in der Entwicklungsphase eine juristische Person gründen wollen. Die durch das neue Gesetz mögliche Umwandlung eines Vereins in eine Genossenschaft soll rechtlich so ausgestaltet sein, dass die vom Verein abgeschlossenen Verträge unmittelbar auf die Genossenschaft übergehen sollen. Ein vom Verein abgeschlossenen Mietvertrag etwa würde bei der Umwandlung in einer Genossenschaft unmittelbar auf diese übergehen, sodass kein neuer Vertrag mit dem Vermieter abgeschlossen werden muss.

Außerdem ist im Rahmen der Reform auch der Entfall der Nachschusspflicht geplant, also dass Genossenschaften in ihrer Satzung die sogenannte Nachschusspflicht einschränken oder überhaupt ausschließen können. Aktuell müssen Mitglieder einer Genossenschaft im Konkurs- oder Liquidationsfall einen Betrag mindestens in der Höhe ihres Geschäftsanteils (ihrer Geschäftsanteile) nachschießen. Die neue Regelung könnte stärker zur Finanzierung der Genossenschaft beitragen. Genossenschaftsmitglieder, die der Genossenschaft größere Beträge zur Verfügung stellen können, tragen dann nicht mehr das Risiko eines Ausfalls in der doppelten Höhe, wenn sie mit einem höheren Betrag Geschäftsanteile zeichnen.

Auch eine vereinfachte Revision für Kleinstgenossenschaften wurde vom Rückenwind Verband gefordert, wurde aber letztlich im aktuellen Entwurf nicht mehr berücksichtigt. Der Rückenwind Verband wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass diese Regelung kommt. Die Generalversammlung hat damals gefordert, dass nach dem Vorbild Deutschlands die Möglichkeit geschaffen werden soll, bei Kleinstgenossenschaften (Bilanzsumme 350.000, Umsatz 700.000, 10 Arbeitnehmer) jede zweite Revision als vereinfachte Revision durchgeführt werden kann, um Kosten zu sparen.
(Copyright © 2021 Rückenwind – Förderungs- u. Revisionsverband gemeinwohlorientierter Genossenschaften)

Titelbild: https://rueckenwind.coop/?p=1068